Über den nachfolgenden Link können Sie bequem über die Plattform Jameda einen Termin online vereinbaren. Dort wählen Sie dann sowohl Datum, Zeit als auch die jeweilige Leistung aus.
In lebensbedrohlichen Fällen kontaktieren Sie bitte immer den Notruf! Bei allen anderen akuten Erkrankungen außerhalb der Sprechzeiten rufen Sie die hausärztliche Notfallnummer an.
Aus aktuellem Anlass möchten wir kurz zum Thema E-Rezept Stellung nehmen:
Da die Einführung des E-Rezeptes ab 01.01.2024 verpflichtend wird, haben wir uns entschlossen, bereits mit Wiedereröffnung das E-Rezept einzuführen.
Ich möchte Sie an dieser Stelle beruhigen: Es ist weniger kompliziert, als es klingt, und führt vereinzelt auch zu Vereinfachungen (siehe unten).
Das E-Rezept umfasst aktuell ausschließlich Medikamente, die durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden; Privatrezepte, Rezepte über sog. „Hilfsmittel“ (Verbandsmaterialien, Blutzuckerteststreifen. etc), Rezepte über opioidhaltigen Medikamente, Medikamente, die über die Berufsgenossenschaften verordnet werden, sind hiervon ausgenommen und werden weiterhin auf dem bekanntem Kassenrezept verordnet.
Für E-Rezepte müssen Sie nicht mehr in die Praxis kommen! Ca. 24h, spätestens 48h nach Bestellung (telefonisch oder online) können Sie mit Ihrer Versicherungskarte in eine Apotheke Ihrer Wahl gehen und die verordneten Medikamente abholen, sofern Ihre Apotheke E-Rezepte annimmt, was inzwischen für die meisten Apotheken gelten dürfte. Es bedarf keines weiteren Schriftstücks mehr! Voraussetzung hierfür ist, dass einmalig im laufenden Quartal Ihre Versicherungskarte in unserer Praxis eingelesen wurde; vorher können wir keine (E-)Rezepte ausstellen (das ist den meisten von Ihnen ja hinlänglich bekannt).